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Gestaltungs- und Spezialberatung

Bei komplexen steuerlichen Fragestellungen unterstützen wir Sie mit individueller Gestaltungs- und Spezialberatung. Von der Unternehmensgründung bis zur Nachfolge entwickeln wir Lösungen, die zu Ihrer Situation passen und langfristig tragen.

Unsere Leistungen im Überblick

Unternehmensgründung
Umstrukturierung
Unternehmensnachfolge
Außergerichtliche Rechtsbehelfe sowie die Vertretung bei Finanzgerichten und dem Bundesfinanzhof
Betreuung von Betriebsprüfungen
Verfahrensdokumentation
Erbschaft- und Schenkungssteuerliche Beratung - Bewertung
Beratung im Steuerstrafrecht
Internationales Steuerrecht

Unternehmensgründung

Steuerlich gut beraten von Anfang an

Im Zuge einer Unternehmensgründung stellen sich zahlreiche Fragen zur Wahl der richtigen Rechtsform oder zu den erforderlichen Meldepflichten. Gerne stehen wir Ihnen hierfür hilfreich zur Seite und begleiten Sie im Rahmen Ihres Unternehmensgründungsprozesses, um die für Sie bestmöglichen Lösungen zu entwickeln und umzusetzen. 

Umstrukturierung

Steuerlich durchdacht verändern und neu ausrichten

Im Bereich der Umstrukturierung beraten wir Sie individuell und mit Blick auf eine steueroptimierte Gestaltung. Dabei berücksichtigen wir mögliche steuerliche Risiken frühzeitig und stimmen die Vorgehensweise sorgfältig mit Ihnen ab. Die Umstrukturierungen beinhalten dabei beispielsweise den Rechtsformwechsel von Unternehmen oder Verschmelzungs- und Einbringungsvorgänge. Darüber hinaus begleiten wir selbstverständlich auch Unternehmenstransaktionen und beraten unsere Mandanten in Form einer steuerlichen Due Diligence während M&A-Prozessen.

Unternehmensnachfolge

Vermögen sichern & Übergaben optimal gestalten

Ein zentraler Aspekt der unternehmerischen Tätigkeiten ist die Fragestellung der bestmöglichen Unternehmensnachfolge. Diesbezüglich gibt es viele steuerliche Aspekte zu beachten. Unsere Steuerberatung prüft, wie gut Ihr Unternehmen auf die Nachfolge aufgestellt ist, und zeigt auf, welche Maßnahmen den Unternehmensübergang erleichtern. Wir begleiten den gesamten Nachfolgeprozess – von der Bewertung des zu übertragenden Vermögens bis zur Erfüllung aller steuerlichen Deklarationspflichten im Rahmen der Unternehmensübergabe.

Außergerichtliche Rechtsbehelfsvertretung

Bei Finanzgerichten und dem Bundesfinanzhof:

Nicht selten vertritt die Finanzverwaltung eine andere Rechtsauffassung als unsere Mandanten. Wir unterstützen Sie bei der Korrektur steuerlicher Verwaltungsakte, in außergerichtlichen Rechtsbehelfsverfahren wie dem Einspruchsverfahren sowie bei der Vertretung vor Finanzgerichten und dem Bundesfinanzhof. Mit unserem Geschäftsführer, Rechtsanwalt und Steuerberater Bernd Kreutzer, steht Ihnen hierfür ein erfahrener Spezialist zur Seite. Diese Spezialberatung bieten wir selbstverständlich auch einzelfallbezogen und unabhängig von einem Dauermandat an.


Betreuung von steuerlichen Außenprüfungen

Sicher begleitet bei Betriebsprüfungen

Bei steuerlichen Außenprüfungen überprüft die Finanzverwaltung regelmäßig die Buchführung und steuerlichen Sachverhalte von Unternehmen. Dazu zählen Betriebsprüfungen, Lohnsteuer-Außenprüfungen, Umsatzsteuer-Sonderprüfungen sowie Prüfungen der Sozialversicherungsträger. Wir unterstützen Sie während des gesamten Prüfungsverfahrens und stehen Ihnen mit unserer Erfahrung in der Außenprüfung beratend zur Seite, um für Sie ein optimales Ergebnis zu erreichen.

Verfahrensdokumentation

Rechtssicher dokumentiert

Die Verfahrensdokumentation hat insbesondere bei der Nutzung elektronischer Kassensysteme stark an Bedeutung gewonnen. Als Bestandteil der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung verlangt die Finanzverwaltung eine entsprechende Dokumentation. Wir unterstützen Sie als Steuerberater bei der Erstellung und Umsetzung einer ordnungsgemäßen Verfahrensdokumentation und beraten Sie individuell zu den Anforderungen.

Verfahrensdokumentation

Nach GoBD

Seit 01.01.2015 gelten die Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD).

Die GoBD gelten für alle Unternehmen, unabhängig von Größe, Umsatz und Branche, d. h. auch für Kleinstunternehmen ab einem Mitarbeiter. Sie betreffen alle vorgelagerten digitalisierten buchhalterischen Prozesse im Unternehmen, d. h. elektronische Kassensysteme, die Rechnungsversendung per E-Mail und die digitale Erfassung und Ablage von Dokumenten.


Um den Vorschriften genüge zu leisten, ist eine geschlossene Verfahrensdokumentation zu erstellen, aus der Inhalt, Aufbau, Ablauf und Ergebnisse des Datenverarbeitungsverfahrens vollständig und schlüssig ersichtlich sind.

Denn bei Betriebsprüfungen muss der Steuerpflichtige nachweisen können, dass die digitalen Akten nicht manipulierbar sind. Ist dies nicht möglich, ist der Betriebsprüfer berechtigt, zu schätzen.

Zur Erstellung einer solchen Verfahrensdokumentation empfehlen wir unseren Mandanten die Zusammenarbeit unmittelbar mit uns oder auch unserem Partner DiZER e. V., der sich speziell auf die praxisnahe Erstellung solcher Verfahrensdokumentation spezialisiert hat.

 

Kassencheck

Sicherheit schaffen vor der Kassennachschau

Ob im Restaurant, beim Metzger, beim Frisör oder im Einzelhandel – Bargeld spielt in vielen Branchen nach wie vor eine wichtige Rolle. Kassensystemen kommt deshalb in allen bargeldintensiven Unternehmen eine große Bedeutung zu, insbesondere wegen der sog. Kassennachschau, die das Finanzamt seit dem 01.01.2018 unangekündigt und während der Geschäftszeiten durchführen kann. 

Dabei wird geprüft, ob der Unternehmer seine Bareinnahmen und -ausgaben ordnungsgemäß erfasst und dokumentiert. Kommt es hierbei zu Unregelmäßigkeiten oder Unstimmigkeiten, können erhebliche Bußgelder drohen. 

Zudem werden die eingesetzten Kassensysteme auf Rechtskonformität geprüft.

Darüber hinaus können Mängel in der Kassenführung zu einer Betriebsprüfung und sogar zu einer Verwerfung der kompletten Buchhaltung führen. 

Sorgen Sie deshalb für Sicherheit unter Einbeziehung unseres Netzwerkpartners www.kassencheck.online. 

Erbschaft- und schenkungsteuerliche Beratung & Bewertung

Vermögen frühzeitig richtig planen

Die Erbschaft- und Schenkungsteuer sowie die Bewertung von Vermögen haben in den letzten Jahren deutlich an Bedeutung gewonnen, da gesetzliche Regelungen – insbesondere bei Betriebsvermögen – komplexer und restriktiver geworden sind. Eine individuelle und frühzeitige steuerliche Beratung ist daher entscheidend, um Gestaltungsspielräume zu nutzen und steuerliche Nachteile im Erbfall oder bei Schenkungen zu vermeiden. Wir beraten Sie hierzu umfassend und vorausschauend.


Beratung im Strafrecht

Diskret und entschlossen an Ihrer Seite

Ein Steuerstrafverfahren ist für Betroffene oft belastend. Wir stehen Ihnen in dieser Situation mit einer umfassenden steuerlichen und rechtlichen Beratung zur Seite und vertreten Ihre Interessen konsequent. Unsere Tätigkeit umfasst unter anderem die Verteidigung gegen steuerliche Vorwürfe, die Erstellung von Selbstanzeigen, das Einlegen von Rechtsbehelfen, Verhandlungen mit dem Finanzamt sowie die damit verbundenen Steuererklärungen. Bei Bedarf binden wir auch erfahrene Netzwerkpartner ein.


Internationales Steuerrecht

Steuerlich sicher über Ländergrenzen hinweg

Unterhalten Sie Niederlassungen im Ausland oder sind grenzüberschreitend tätig, begleiten wir Sie im internationalen Steuerrecht umfassend und praxisnah. Gemeinsam mit internationalen Kooperationspartnern unterstützen wir Sie bei der steuerlichen Gestaltung und Umsetzung Ihrer Auslandsaktivitäten.

Unsere Leistungen

  • Steuerliche Beratung bei grenzüberschreitenden Aktivitäten
  • Analyse und Optimierung grenzüberschreitender Lieferungen und Leistungen (VAT Consulting)
  • Erstellung von / Unterstützung bei Verrechnungspreis-Dokumentationen (Transfer Prices)

 

 

 


Ihre Vorteile

  • Internationales Netzwerk aus Rechtsanwälten, Wirtschaftsprüfungsgesellschaften sowie Steuerberatungsgesellschaften
  • Steuerliche Beratung aus einer Hand
  • Mehrsprachige Kompetenz, u. A. Englisch, Polnisch, Türkisch und Finnisch