Jahresabschluss
und steuerliche
Gewinnermittlungen
Gut aufgestellt zum Geschäftsjahresende
Ein wesentlicher Bestandteil des externen Rechnungswesens ist der jährlich zu erstellende Jahresabschluss Ihrer Gesellschaft bzw. die Erstellung steuerlicher Gewinnermittlungen.
Mehr als eine steuerliche Pflicht
Oftmals ist die Schwierigkeit dem umfassenden Adressatenkreis unseres Jahresabschlusses gerecht zu werden. Denn die Zielsetzung interner Interessensgruppen, wie der Geschäftsführung / dem Management, den Mitarbeiter oder sonstigen Kontrollorganen kann denen der externen Interessensgruppen wie dem Finanzamt, den Banken, den Investoren oder den Lieferanten entgegenstehen.
Der Jahresabschluss dient also nicht nur der steuerlichen Bemessungsgrundlage, sondern auch der Information und Kontrolle. Die Zusammenführung der unterschiedlichen Interessen unter Beachtung der gesetzlichen Regelungen sehen wir als eine unserer Kernaufgaben an, bei der wir Sie unterstützen und beraten.
Gut vorbereitet in die Abschlussprüfung
Darüber hinaus ist das Ziel unseres ganzheitlichen Beratungsansatzes auch über die Jahresabschlusserstellung hinausgehende Tätigkeiten, wie die Aufstellung von Konzern- und Gruppenabschlüssen anzubieten.
Ein auch wesentlicher Bestandteil unserer Aufgabe hierbei ist es, Unternehmen bei der Jahresabschlusserstellung und darüber hinaus im Rahmen der handelsrechtlich durchzuführenden Jahresabschlussprüfung bzw. Konzernbetriebsprüfung zu unterstützen.
Durch unsere Mitwirkung bei der Jahresabschlusserstellung und der Kommunikation mit dem Wirtschaftsprüfer bieten wir unseren Mandanten erhebliche Entlastungspotentiale im Bereich Ihres eigenen Rechnungswesens an.
Steuerliche Möglichkeiten gezielt nutzen
Unsere Erfahrungen haben gezeigt, dass handelsrechtlich prüfungspflichtige Unternehmen einen erheblichen Mehrwert durch unsere diesbezügliche Dienstleistung generieren, da Sie durch unsere Mitwirkung in einem wesentlich geringen Umfang in die gesetzliche Jahresabschlussprüfung eingebunden werden und Sie sich somit besser auf Ihr Tagesgeschäft konzentrieren können bzw. ihre Ressourcen effektiver im Tagesgeschäft nutzen können.
Darüber hinaus sehen wir es als unser Selbstverständnis an, den Jahresabschluss und die steuerliche Gewinnermittlung im Rahmen der gesetzlichen Regelungen steueroptimiert zu erstellen und die steuerlichen Sondervorschriften – soweit anwendbar – zwecks Optimierung in Ihrem Interesse anzuwenden.