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Verfahrens-
dokumentation

Rechtssicher dokumentiert

Die Verfahrensdokumentation hat in der Vergangenheit stark an Bedeutung gewonnen. Dies gilt umso mehr, soweit Sie mit elektronischen Kassensystemen arbeiten. Als Bestandteil der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung verlangt die Finanzverwaltung das Vorliegen entsprechender Verfahrensdokumentation. Als Ihr Steuerberater stehen wir Ihnen diesbezüglich gerne beratend zur Seite. Bitte sprechen Sie uns an. 

Bereiche der Verfahrensdokumentation

Verfahrensdokumentation

Wir unterstützen Sie bei der Erstellung von Verfahrensdokumentationen und sorgen dafür, dass Sie für Betriebsprüfungen gut aufgestellt sind.

Kassencheck

Gemeinsam mit unserem Netzwerkpartner prüfen wir Ihre Kassenführung auf Rechtskonformität und unterstützen Sie bei der Umsetzung der Anforderungen.

Verfahrensdokumentation nach GoBD

Seit 01.01.2015 gelten die Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD).

Die GoBD gelten für alle Unternehmen, unabhängig von Größe, Umsatz und Branche, d. h. auch für Kleinstunternehmen ab einem Mitarbeiter. Sie betreffen alle vorgelagerten digitalisierten buchhalterischen Prozesse im Unternehmen, d. h. elektronische Kassensysteme, die Rechnungsversendung per E-Mail und die digitale Erfassung und Ablage von Dokumenten.

Um den Vorschriften genüge zu leisten, ist eine geschlossene Verfahrensdokumentation zu erstellen, aus der Inhalt, Aufbau, Ablauf und Ergebnisse des Datenverarbeitungsverfahrens vollständig und schlüssig ersichtlich sind.

Denn bei Betriebsprüfungen muss der Steuerpflichtige nachweisen können, dass die digitalen Akten nicht manipulierbar sind. Ist dies nicht möglich, ist der Betriebsprüfer berechtigt zu schätzen.

Zur Erstellung einer solchen Verfahrensdokumentation empfehlen wir unseren Mandanten die Zusammenarbeit unmittelbar mit uns oder auch unserem Partner DiZER e. V., der sich speziell auf die praxisnahe Erstellung solcher Verfahrensdokumentation spezialisiert hat.


Kassencheck

Ob im Restaurant, beim Metzger, beim Frisör oder im Einzelhandel – Bargeld spielt in vielen Branchen nach wie vor eine wichtige Rolle. Kassensystemen kommt deshalb in allen bargeldintensiven Unternehmen eine große Bedeutung zu, insbesondere wegen der sog. Kassennachschau, die das Finanzamt seit dem 01.01.2018 unangekündigt und während der Geschäftszeiten durchführen kann. 

Dabei wird geprüft, ob der Unternehmer seine Bareinnahmen und -ausgaben ordnungsgemäß erfasst und dokumentiert. Kommt es hierbei zu Unregelmäßigkeiten oder Unstimmigkeiten, können erhebliche Bußgelder drohen. 

Zudem werden die eingesetzten Kassensysteme auf Rechtskonformität geprüft. Darüber hinaus können Mängel in der Kassenführung zu einer Betriebsprüfung und sogar zu einer Verwerfung der kompletten Buchhaltung führen. 

Sorgen Sie deshalb für Sicherheit unter Einbeziehung unseres Netzwerkpartners www.kassencheck.online. 

Leistungen in der Gestaltungs- und Spezialberatung

Unternehmensgründung
Umstrukturierung
Unternehmensnachfolge
Außergerichtliche Rechtsbehelfe sowie die Vertretung bei Finanzgerichten und dem Bundesfinanzhof
Betreuung von Betriebsprüfungen
Verfahrensdokumentation
Erbschaft- und Schenkungssteuerliche Beratung - Bewertung
Beratung im Steuerstrafrecht
Internationales Steuerrecht